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Kündigung als letzter Schritt

08.11.2011

Wie gehe ich mit leistungsschwachen Mitarbeitern um? Wie fordere ich mehr Einsatz? Wie fördere ich den Arbeitnehmer? Und wenn all das nicht hilft: Wie trenne ich mich von ihm? Antworten auf diese Fragen gab Prof. Dr. Frank Maschmann, Direktor des Instituts für Unternehmensrecht an der Universität Mannheim im Seminar „Richtiger Umgang mit leistungsschwachen Mitarbeitern“.

Bei den Mitgliedsunternehmen der Arbeitgeberverbände Ruhr/Westfalen stieß dieses Thema auf große Resonanz. Über 50 Geschäftsführer, Personalleiter und Personalreferenten nahmen an dem Seminar teil. Prof. Maschmann begann mit der Feststellung, „dass eine Kündigung der letzte Schritt ist. Ich möchte Ihnen heute Möglichkeiten aufzeigen, die Sie vor diesem letzten Schritt in Betracht ziehen können.“ Viel zu wenig Gebrauch werde seiner Erfahrung nach von einer intensiven Probezeit mit gründlicher Beurteilung eines neuen Mitarbeiters durch seine Vorgesetzten gemacht.

„Innerhalb der ersten sechs Monate nach der Einstellung kann sich ein Unternehmen noch relativ einfach von einem Low-Performer trennen. Danach wird es schwierig“, sagte Prof. Maschmann. Hat sich ein Minder- oder Schlechtleister im Unternehmen erst einmal „eingenistet“, gilt es zunächst, diesen zu erkennen. Die verschiedenen Formen von Leistungsmängeln und die juristisch richtige und nötige Darstellung der Minder- bzw. Schlechtleistung stellte Prof. Maschmann noch vor seinem Handlungsplan „Fordern – Fördern – Trennen“ vor.


Das NACHGELESEN zur Veranstaltung finden Sie hier zum Download.

 



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