Aktuelles

AGV-Position zur 4-Tage-Woche

Im Zuge der Diskussion um eine optimierte Work-Life-Balance werden in der Politik und in den Medien verstärkt die Vorzüge einer 4-Tage-Woche diskutiert. Dies sei ein Modell für die Zukunft. Dabei wird oft vergessen: Eine 4-Tage-Woche ist bereits jetzt schon möglich. Am Ende müssen aber die betrieblichen Belange entscheidend dafür sein, ob an vier oder fünf Tagen in der Woche gearbeitet wird.

Was für die Wirtschaft der Region wichtig ist...

  • Betriebliche Belange als Maßstab der Arbeitszeitmodelle

Eine 4-Tage-Woche ist bereits heute gesetzlich möglich – wenn zum Beispiel bei einer 40-Stunden Vollzeitstelle jeden Tag 10 Stunden gearbeitet wird. Grundsätzlich gilt aber: Die Unternehmen müssen die Organisation der Arbeitszeit so gestalten können, wie es für die betrieblichen Erfordernisse - insbesondere eine optimale Betriebsnutzungszeit - am besten ist. Hierzu gehören gleichmäßige Auslastung der Anlagen, eine schnelle Lieferfähigkeit oder das Erbringen von Dienstleistungen zu festen Zeiten, etwa im Einzelhandel. Das kann dazu führen, dass innerhalb eines Betriebes eine 4-Tage-Woche nur in einzelnen Abteilungen möglich ist, in anderen jedoch nicht.

 

  • Mehr Flexibilität im Arbeitszeitgesetz schaffen

Flexibles Arbeiten scheitert heute vielfach an den starren Arbeitszeitvorgaben, die neben einer täglichen Höchstarbeitszeit von 10 Stunden insbesondere auch eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen vorschreiben. Mit mehr gesetzlichem Spielraum könnten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die Arbeitszeit einfacher an ihre jeweiligen Bedürfnisse anpassen.

 

  • Keine festen gesetzlichen Arbeitszeitmodelle

Aus gutem Grund gibt es in Deutschland eine Vielzahl von möglichen Arbeitszeitmodellen, die tariflich, betrieblich oder individuell ausgehandelt werden. Ein gesetzlicher oder tarifvertraglicher Anspruch auf ein bestimmtes Arbeitszeit-Modell würde den unterschiedlichen betrieblichen Belangen nicht gerecht und am Ende die Wettbewerbsfähigkeit des einzelnen Unternehmens gefährden.

 

  • Keine Kostensteigerung durch Arbeitszeitverkürzung

Wenn für eine 4-Tage-Woche die Arbeitszeit nicht anders verteilt, sondern weniger gearbeitet wird, muss auch das Entgelt entsprechend sinken. Modelle, bei denen bei Arbeitszeitabsenkung nicht auch gleichzeitig der Lohn sinkt, sind nichts anderes als eine deutliche Stundenlohnerhöhung. Für die Unternehmen verteuert das die Arbeitskosten immens - und dies wäre Gift für den Standort. Zudem: In Zeiten des Fachkräftemangels kann aufgrund der Arbeitszeitverkürzung liegen gebliebene Arbeit nicht einfach von neuen Arbeitskolleginnen und –kollegen übernommen werden. Unternehmen tun sich heute schwerer denn je, dringend benötigte Fachkräfte auf dem freien Markt zu finden. Dieses Problem würde sich durch Reduzierung der Arbeitszeit des Einzelnen noch einmal potenzieren.

 

Fazit: Eine 4-Tage-Woche ist heute schon möglich. Deren Einführung ist freiwillig und muss zum Unternehmen, seiner Kunden- und Lieferantenstruktur passen. Zu einer Win-win-Situation kommt es, wenn die Betriebsnutzungszeit z.B. von teuren Maschinen und Anlagen, nicht nur beibehalten, sondern sogar gesteigert werden kann. Eine natürliche Grenze bildet der Fachkräftebedarf, der immer schwieriger gedeckt werden kann. Viel wichtiger ist es, mehr Flexibilität in das Arbeitszeitrecht zu bringen. Am Ende müssen immer die konkreten betrieblichen Belange Maßstab für das passende Arbeitszeitmodell sein. So ist es wahrscheinlicher, dass die 4-Tage-Woche für Teilbereiche des Unternehmens in Betracht kommt, als eine betriebseinheitliche Einführung. Und: Eine 4-Tage-Woche ist nicht gleichbedeutend mit einer Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich.

Unten finden Sie unser Positionspapier zum Download.