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Arbeitsrechtliche Instrumente in der Krise

Die wirtschaftliche Situation in Deutschland und insbesondere in der Industrie hat sich im Jahresverlauf 2019 deutlich eingetrübt. Wirkliche Entspannung verspricht auch das Jahr 2020 nicht. Grund genug für die Arbeitgeberverbände Ruhr/Westfalen, sich des Themas „Arbeitsrechtliche Instrumente in Krisensituationen: Kurzarbeit, Arbeitszeitsenkung und Transfergesellschaften“ in einem Seminar zu widmen.

Hans-Wilhelm Köster, Rechtsanwalt und Sozialrechts-Experte von unternehmer nrw, und Walter Korte, Rechtsanwalt und Arbeitsrechts-Experte bei unternehmer nrw, referierten ebenso wie Ulrich Schöller von weitblick – personalpartner GmbH. Hans-Wilhelm Köster gab zu Beginn einen Überblick über die Regelungen zum Thema Kurzarbeitergeld. So unterscheidet man zwischen konjunkturellem, saisonalem und Transfer-Kurzarbeitergeld. Dem konjunkturellen Kurzarbeitergeld muss ein erheblicher Arbeitsausfall zugrunde liegen, der einen Entgeltausfall für mindestens 1/3 der Beschäftigten von jeweils mehr als 10 % nach sich zieht – und auf wirtschaftlichen Gründen oder unabwendbaren Ereignissen beruht. „Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld soll Arbeitsplätze erhalten und kann nur gewährt werden, wenn der Arbeitgeber die Perspektive hat, dass sich die wirtschaftliche Situation auf Sicht wieder verbessert“, erklärte Hans-Wilhelm Köster. Im weiteren Verlauf ging Köster unter anderem auf die Regelungen zum Erholungsurlaub während des Kurzarbeitergeldes ein, erklärte, wie Arbeitszeitschwankungen bewertet werden und was beim Abbau von Arbeitszeitguthaben noch vor Kurzarbeitergeld-Bezug beachtet werden muss.

Das NACHGELESEN zur Veranstaltung finden Sie hier zum Download.