Aktuelles

Die Datenschutz-Uhr tickt...

Im Haus der Arbeitgeberverbände Ruhr/Westfalen fand Ende Februar der 1. Datenschutztag der arbeitgeber ruhr GmbH statt. Datenschutz-Experte und Verbandsjurist Martin Beckschulze organisierte die Informationsveranstaltung.

Der Datenschutzexperte und Referent Arnd Fackeldey, Datenschutzbeauftragter der deutschen Akzo Nobel Gesellschaften, fasst im Interview zusammen, worauf Unternehmen achten müssen und was er den rund 70 Teilnehmern des Datenschutztages mit auf den Weg gab. Neben ihm referierten Eike Westermann, Konzern-Datenschutzbeauftragter der Hella GmbH sowie Prof. Dr. Karl Riesenhuber von der Ruhr-Universität Bochum und Rechtsanwalt Andreas Jasper, Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit.

Die neue Datenschutzgrundverordnung greift am 25. Mai. Können Sie in wenigen Sätzen zusammenfassen, was sich konkret für Unternehmen ändert und was sie berücksichtigen müssen?

Die DS-GVO wird weitreichende Auswirkungen auf nahezu alle Unternehmen in Europa haben. Anders als die bisherige EU-Richtlinie wird diese EU-Verordnung ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar für die Unternehmen anwendbar sein. Gleichzeitig tritt dann ein überarbeitetes deutsches Datenschutzgesetz mit ergänzenden Regelungen in Kraft.

Wie erleben Sie die aktuelle Phase der „Vorbereitung“? Nehmen Sie Unsicherheit seitens der Unternehmen wahr? Oder fühlen sich die Unternehmen gut vorbereitet?

Viele Unternehmen sind derzeit noch nicht auf die DS-GVO und deren Auswirkungen auf die Unternehmensprozesse vorbereitet. Falls noch nicht geschehen, sollten die Geschäftsführungen, als Verantwortliche, umgehend ein Projekt zur Umsetzung bzw. Anpassung der Datenschutzanforderungen starten. Die wesentlichen Elemente dieses Projektes sollten zunächst eine Bestandsaufnahme und darauf aufbauend die Ermittlung des konkreten Handlungsbedarfs sein. Da hierzu in der Regel detaillierte Kenntnisse der DS-GVO notwendig sind, ist es ratsam, Spezialisten einzubeziehen.

Es gab einige Rückfragen beim 1. Datenschutztag. Haben Sie mit diesen Fragen gerechnet oder waren einige überraschende dabei?

Im Wesentlichen waren die gestellten Fragenzu erwarten. Ebenso, wie auch die Vorwürfe bezüglich der Komplexität der DS-GVO und die manchmal schwierig erscheinende Umsetzung der Anforderungen. Leider sind hier die Referenten die falschen Adressaten, die Beschwerden müssten eher an den Gesetzgeber gehen. Während meines Vortrags habe ich versucht darzustellen, dass es bei der Umsetzung der DS-GVO in KMU auch auf die Verhältnismäßigkeit ankommen kann. Heute – ein paar Tage nach dieser hoffentlich etwas beruhigenden Information für die Teilnehmer – scheinen sich auch Datenschutzaufsichtsbehörden dessen bewusst zu werden.

 

Das komplette Interview lesen Sie im NACHGELESEN.