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Kritik an EuGH-Urteil zur Arbeitszeit

Scharfe Kritik an der jüngsten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs üben die Arbeitgeber im Mittleren Ruhrgebiet und in Westfalen. Die Richter in Brüssel hatten entschieden, dass Arbeitgeber künftig dazu verpflichtet sind, die Arbeitszeit eines jeden Mitarbeiters zu erfassen.

Bislang müssen nur die Überstunden erfasst werden. „Das deutsche Arbeitszeitgesetz passt ohnehin schon jetzt nicht zu unserer modernen Arbeitswelt von heute, geschweige denn von morgen. Nun wirft auch Brüssel den Arbeitgebern zusätzlich Stöcke zwischen die Beine“, ärgert sich Dirk W. Erlhöfer, der Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände Ruhr/Westfalen mit Sitz in Bochum. Diese Rechtsprechung sei kein Fortschritt, sondern angesichts zahlreicher Zeitsouveränitätswünsche der Beschäftigten und gestiegener Flexibilitätsanforderungen der Unternehmen eher ein Rückfall ins Mittelalter, ja fast in die Steinzeit, so Erlhöfer weiter.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs muss nun in die deutsche Neufassung des Arbeitszeitgesetzes fließen. „Faktisch bedeutet das die Wiedereinführung der Stechuhr. Das passt nicht zur Arbeitswelt 4.0“, so Erlhöfer weiter, der auf die Unternehmen einen riesigen bürokratischen Mehraufwand zukommen sieht: „Bislang können Arbeitgeber die Beschäftigten dazu verpflichten, die Arbeitszeit selbst aufzuschreiben. Wenn diese Möglichkeit genommen wird, haben die Personalabteilungen der Unternehmen nicht nur deutlichen Mehraufwand, dann ist auch die in vielen Betrieben beliebte Vertrauensarbeitszeit praktisch tot“, sagt Erlhöfer.

Daher appelliert er an den deutschen Gesetzgeber, nun dafür zu sorgen, das rückwärtsgewandte Urteil des Europäischen Gerichtshofs praxistauglich in ein neues Arbeitszeitgesetz einfließen zu lassen. „Ein neues Gesetz, das die dringend benötigte Flexibilität der Arbeitswelt 4.0 berücksichtigt, insbesondere was Pausenzeiten, Ruhezeiten, Dokumentationspflichten und Mobiles Arbeiten betrifft. Denn nur so erhalten die Unternehmen die dringend benötigte Flexibilität, um auf einem weltweit vernetzten Markt mithalten und bei Bedarf ihren Beschäftigten auch mehr Zeitsouveränität einräumen zu können“, so Erlhöfer abschließend.