Aktuelles

Lieferkettengesetz verunsichert

Deutliche Kritik üben die Arbeitgeber im Mittleren Ruhrgebiet und in Westfalen an dem von der Bundesregierung geplanten Lieferkettengesetz.

Die Pläne des Entwicklungshilfeministers  Gerd Müller und des Arbeitsministers Hubertus Heil sehen weitreichende Sorgfaltspflichten für Unternehmen bezüglich der eigenen Lieferketten vor. Verstoßen Zulieferer gegen grundlegende Menschenrechte, sollen deutsche Unternehmen dafür haften. „Das sorgt vor allem für große Rechtsunsicherheit“, sagt Dirk W. Erlhöfer, Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände Ruhr/Westfalen. Es sei nicht verantwortbar, dass deutsche Unternehmen für mögliche Verstöße, „die irgendwo in der Lieferkette passieren“, in Mithaftung genommen werden sollen. „In letzter Konsequenz wird das dazu führen, dass sich Unternehmen aus manchen Ländern zurückziehen, da die Rechtsrisiken als zu groß eingeschätzt werden“, sagte Erlhöfer am Mittwoch in Bochum.

In der aktuellen Situation mit weltweit großer Verunsicherung aufgrund der Corona-Pandemie komme dieser Vorstoß ohnehin zur Unzeit. „Und keiner weiß, was in den kommenden Monaten und im Jahr 2021 auf uns zukommt. Nationale Vorstöße machen aus meiner Sicht - gerade  in einer solchen Phase - keinen Sinn“, so Erlhöfer, der sich eine europäische Lösung vorstellen kann. „Unterschiedliche nationale Regelungen widersprechen dem gemeinsamen Ziel einer globalen Achtung der Menschenrechte in der Lieferkette. Überlegungen in Richtung Regulierung sollten daher - wenn überhaupt - auf europäischer Ebene ansetzen.“