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Wie umgehen mit Urlaubern?

Corona und kein Ende in Sicht. Die Unternehmen im Mittleren Ruhrgebiet und in Westfalen kämpfen weiterhin an vielen Fronten gegen die Auswirkungen der Corona-Pandemie. In den Personalabteilungen herrscht momentan reges Treiben aufgrund zahlreicher Urlaubsrückkehrer und der Umgang mit eben diesen.

„Wir bekommen täglich viele Anfragen zu dieser Thematik“, sagt Martin Beckschulze, Rechtsanwalt (SyndRA) und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei den Arbeitgeberverbänden Ruhr/Westfalen. „Müssen die Mitarbeiter in Quarantäne? Darf der Arbeitgeber einen Test anordnen? Und wer bezahlt den Test? Das sind nur einige der Fragen, die uns im Moment aus der Mitgliedschaft erreichen“, so Beckschulze weiter.

Es gehe schon los mit der Frage des Arbeitgebers, ob der Beschäftigte sich in einem vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Land aufgehalten habe. Wäre dies der Fall, müsste der Beschäftigte einen negativen Corona-Test vorweisen. Verweigert der Beschäftigte die Aussage und kann keinen negativen Corona-Test vorweisen, verstößt er gegen seine arbeitsvertraglichen Nebenpflichten. „Der Arbeitgeber ist dann nicht in der Lage, das Infektionsrisiko des Arbeitnehmers sicher zu bestimmen, der Beschäftigte müsste sich aus präventiven Gründen selbst in die Quarantäne begeben - ohne Entgeltfortzahlung und ohne Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz, wenn eine Beschäftigung im Home-Office nicht möglich ist“, erklärt Martin Beckschulze und begründet: „Wer sich wissentlich in eine Risikogebiet begibt, trägt auch das Risiko und kann nicht darauf setzen, vom Arbeitgeber bezahlt freigestellt zu werden oder vom Land Entschädigung zu erhalten.“

Beckschulze glaubt, dass die Personalabteilungen noch eine ganze Weile mit der Thematik beschäftigt sein werden. „Keiner weiß, wie sich das Infektionsgeschehen entwickelt. Wenn ich an die Herbst- und Weihnachtsferien denke, wird noch einiges auf uns zukommen. Erst recht, wenn die Erkältungswelle im Herbst startet.“