Im Mittelpunkt standen dabei insbesondere Fragen der Entgeltgestaltung und deren rechtssichere Umsetzung. Ein zentraler Themenblock war die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern. Deutlich wurde, dass Entgeltunterschiede streng einzelfallbezogen zu prüfen sind und jeder einzelne Entgeltbestandteil für sich betrachtet wird. Arbeitgeber sind gefordert, sachliche und nachvollziehbare Gründe für Vergütungsdifferenzen klar darlegen und dokumentieren zu können.
Weitere Schwerpunkte bildeten Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitbeschäftigten, bei denen die aktuelle Rechtsprechung neue Anforderungen an tarifliche und betriebliche Regelungen stellt, sowie die Gestaltung von Sonderzahlungen, insbesondere bei unklaren oder gemischten Leistungszwecken.
Abgerundet wurde das Seminar durch Ausführungen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Trotz Digitalisierung bestehen weiterhin rechtliche Unsicherheiten beim Beweiswert, die Arbeitgeber kennen und in ihrer Praxis berücksichtigen sollten.
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