Öffnungsklauseln
Um auf betriebliche Besonderheiten eingehen zu können, gibt es im Flächentarifvertrag Flexibilisierungsmöglichkeiten durch Öffnungsklauseln. Wir beraten unsere Mitglieder, wo diese eingesetzt werden können und unterstützen sie im Vorfeld und bei der Verhandlung mit dem Betriebsrat und der Gewerkschaft.
T- und OT-Mitgliedschaft
Mitglied in einem unserer Branchenverbände können Unternehmen mit oder ohne Fächentarifbindung werden. Unsere Beratungs- und Vertretungsleistungen sind davon unabhängig.
Informationen – persönlich oder per Datenbank
Haben unsere Mitglieder eine konkrete Frage oder benötigen eine schnelle Antwort, können sie uns jederzeit anrufen. Unsere Beratung ist im Mitgliedsbeitrag bereits enthalten. Zusätzlich können unsere Mitglieder in unserem AGV-net jederzeit auf eine umfangreiche Datenbank zugreifen.
Von A bis Z
Von A wie Abmahnung bis Z wie Zeugnis: Wir beraten bei allen arbeits-, tarif- und sozialrechtlichen Fragen. Unsere Mitglieder beziehen uns häufig in Ihre Planungen mit ein - wir stecken so bereits im Vorfeld den rechtlichen Rahmen für geplante Personalmaßnahmen ab.
Seminare und Schulungen
Richter oder Professoren als externe Referenten beleuchten aktuelle arbeitsrechtliche Themen – auch unter Berücksichtigung branchenspezifischer Besonderheiten. Auf Wunsch führen unsere Verbandsanwälte auch Inhouse-Schulungen im Unternehmen durch.
Konzept
Vor den eigentlichen Verhandlungen mit dem Betriebsrat erstellen wir gemeinsam mit unseren Mitgliedern ein Zielkonzept und bringen dabei unsere langjährigen Erfahrungen – in der Branche, aber auch branchenübergreifend – ein. Im Tandem mit unseren Verbandsingenieuren finden wir die passenden Lösungen.
Verhandlungen
Wir unterstützen unsere Mitglieder in den Verhandlungen mit dem Betriebsrat in allen mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten und gehen dabei auf Ihre betriebsindividuelle Situation ein.
Einigungsstelle
Wenn Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen gescheitert sind, wird in der Einigungsstelle unter der Leitung eines neutralen Vorsitzenden ein Ergebnis erzielt. Wir unterstützen und vertreten unsere Mitglieder auch bei diesen Verhandlungen.
Interessenausgleich und Sozialplan
Bei Umstrukturierungen muss mit dem Betriebsrat ein Interessenausgleich und ggfs. ein Sozialplan verhandelt werden, um den Arbeitnehmern die erlittenen wirtschaftlichen Nachteile abzumildern. Wir beraten unsere Mitglieder im Vorfeld und unterstützen sie bei den Verhandlungen.
Arbeitsverträge
Wir bieten unseren Mitgliedern individuell auf die Branche abgestimmte Arbeitsvertragsmuster.
Aufhebungsvertrag
Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses begleiten wir unsere Mitglieder umfassend und bieten arbeitsrechtliche Sicherheit.
Vertragscheck
Wir kontrollieren gemeinsam vorhandene Arbeitsverträge und überprüfen die Klauseln auf Aktualität und Übereinstimmung mit den Anforderungen der Rechtsprechung.
Rechtsvertretung
Bei Streitigkeiten vor Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten vertreten wir vor Gericht die Interessen unsere Mitglieder. Wenn nötig, bis zum Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht oder Bundesverwaltungsgericht.